Grenzwiederherstellung Wenn vermessene
Grundstücksgrenzen in der Natur nicht mehr ersichtlich sind, weil Grenzzeichen
durch Beschädigung verloren gegangen sind oder wegen
"Verwilderung" der Grenzen nicht mehr gefunden werden können, dann ist es in den allermeisten Fällen möglich, diese
Grenzen in der Natur wiederherzustellen und mit
Grenzsteinen oder Metallgrenzmarken zu kennzeichnen.
Dazu werden im Archiv des Vermessungsamtes
vorhandene Vermessungsurkunden erhoben, vom Zivilgeometer
begutachtet und auf Basis dieser technischen Unterlagen die Grenzen von den Plänen
wieder in die Natur übertragen. Die Genauigkeit der wiederhergestellten Grenzen
hängt von der Qualität der vorhandenen Vermessungsurkunden ab.Grenzermittlung Wenn
Grundstücksgrenzen in der Natur unklar oder strittig sind, oder wenn die Grenzen verlorengegangen sind, müssen sie durch eine Grenzfeststellung oder Grenzermittlung festgelegt und gekennzeichnet werden.
Unter Mitwirkung der Grundstückseigentümer und unter Berücksichtigung von
Behelfsunterlagen (z. B. Katastralmappe, alte Urkunden, ...) wird
im Rahmen einer Grenzverhandlung unter der Leitung des Zivilgeometers versucht, den Grenzverlauf zu ermitteln und gemeinsam mit den betroffenen Eigentümern festzulegen und zu kennzeichnen.
Sollte eine
gemeinsame einvernehmliche Festlegung wegen unterschiedlicher Ansichten der Eigentümer scheitern, so steht es jedem Eigentümer frei, den
Gerichtsweg zur Klärung der Grenzen zu beschreiten.
Literaturtipp: Wegerecht und Grenzstreitigkeiten aufklären, kommunizieren, vermeiden von Peter Herbst und Michael Maschl (ISBN 978-3-7083-0599-8)