Wie lange dauert eine Vermessung?
Hier verhält es sich ähnlich, wie mit den Kosten und ist sehr von der Grundstücksgröße, den Geländeverhältnissen bzw. der Lage des Grundstückes abhängig. Für einen durchschnittlichen Bauplatz (rund 500 bis 800 m²) muss man von der Vermessung in der Natur bis zur fertigen Planerstellung ungefähr eine Woche ab Beauftragung rechnen. Dazu kommen noch eventuelle Behördenverfahren, bei denen wir Sie gerne für Sie tätig werden.
Welche Informationen brauchen wir von Ihnen? Um ein Grundstück vermessen zu können, brauchen wir Name, Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers und des/der Grundstückseigentümer/s, sowie die genaue Bezeichnung des zu vermessenden Grundstücks (Grundstücksnummer mit Einlagezahl und Katastralgemeinde bzw. die Grundstücksadresse).
Übernehmen Sie auch meine Behördenwege? Gerne übernehmen wir auch Ihre Behördenwege im Zusammenhang mit Teilungen, Bauplatzschaffungen und mit dem Vermessungsamt. Da wir mehrmals in der Woche mit den Behörden im Kontakt sind, ist es auch sinnvoll, wenn wir dies in Ihrer Vollmacht erledigen. Bis zur Bescheiderstellung durch die Behörde muss man mit ca. 4 bis 8 Wochen (abhängig von der Komplexität des einzelnen Falles) rechnen.
Muss ich bei der Vermessung meines Grundstückes anwesend sein? Für die Vermessung muss die Betretbarkeit des Grundstückes gewährleistet sein; eine Anwesenheit des/der Eigentümer/s ist nicht unbedingt erforderlich. Ist eine abschließende Grenzverhandlung notwendig, so sollten alle Eigentümer und Anrainer anwesend sein oder sich zumindest vertreten lassen. Es geht hier um Grund und Boden, eines der wenigen Güter, die sich nicht vermehren lassen!