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Vermessung Schubert ZT GmbH | 3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 2 | <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>
Wie komme ich zu einer Vermessungsurkunde?-
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Wie komme ich zu einer Vermessungsurkunde?

Die Ausarbeitung einer Vermessungsurkunde erfolgt entsprechend den aktuellen rechtlichen Grundlagen (Vermessungsverordnung, Ziviltechnikergesetz und den länderweise föderal geregelten Bauordnungen) und kann nur von einem zertifizierten Sachververständigen bzw. Geometer wie Vermessung Schubert ZT GmbH erstellt werden.

Folgende Schritte sind dafür erforderlich
  • Beratung
Wir beraten Sie eingehend über die rechtlichen Rahmenbedingungen und mögliche kritische Punkte. Wir klären Sie detailliert über die Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten auf:
Immer vor dem Hintergrund, Ihr Anliegen optimal in die Realität umzusetzen!
  • Erhebungen
Wir erheben detailliert die Entstehungsgeschichte der beteiligten Grundstücke und klären die rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Grenzverhandlung
In einer Grenzverhandlung vor Ort, zu der die Eigentümer der beteiligten Grundstücke und alle Anrainer geladen sind, werden die amtlichen Unterlagen erläutert und bewertet.

Auf Basis der technischen Unterlagen und der Aussagen der Grundeigentümer wird der Grenzverlauf festgelegt und in der Natur mit Grenzmarken gekennzeichnet.

Abschluss der Grenzverhandlung bildet die Niederschrift, das Grenzprotokoll und die Unterfertigung der
Zustimmungserklärung durch alle Anrainer!
  • Vermessung
Die Grundgrenzen werden in der Natur eingemessen und an das amtliche Festpunktfeld angeschlossen.
Dadurch ist die Lage der Grenzpunkte jederzeit zentimetergenau rekonstruierbar.
  • Ausarbeitung Vermessungsurkunde
Wir erstellen die Vermessungsurkunde nach den Vorgaben des Vermessungsgesetzes und der Vermessungsverordnung! Über die Basisanforderungen hinaus bieten wir die Einarbeitung von zusätzlichen Inhalten (z.B. Höhenangaben) für Planungszwecke.
  • Behördliche Einreichung (Vermessungsamt, Baubehörde)
Der Lageplan wird gemeinsam mit einem Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster und den Zustimmungserklärungen aller Grundstückseigentümer beim Vermessungsamt eingereicht.
Das Vermessungsamt stellt allen beteiligten Eigentümern den Bescheid über die Umwandlung in den Grenzkataster zu.
Ab diesem Zeitpunkt besteht für den Eigentümer die volle Rechtssicherheit des Grenzkatasters.
  • Ansuchen um Baubewilligung
Bei Ansuchen um Baubewilligung wird der Lageplan der Baubehörde übermittelt. Damit ist der volle Nachweis über die rechtlich gesicherten Eigentumsgrenzen gegeben.

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