Die Ausarbeitung einer Vermessungsurkunde erfolgt
entsprechend den aktuellen rechtlichen Grundlagen (Vermessungsverordnung, Ziviltechnikergesetz und den länderweise föderal geregelten Bauordnungen) und
kann nur von einem zertifizierten Sachververständigen bzw. Geometer wie Vermessung Schubert ZT GmbH erstellt werden.
Folgende Schritte sind dafür erforderlichWir beraten Sie eingehend über die
rechtlichen Rahmenbedingungen und
mögliche kritische Punkte. Wir klären Sie detailliert über die
Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten auf:
Immer vor dem Hintergrund,
Ihr Anliegen optimal in die Realität umzusetzen!Wir
erheben detailliert die Entstehungsgeschichte der beteiligten Grundstücke und klären die
rechtlichen Rahmenbedingungen.In einer Grenzverhandlung vor Ort, zu der die Eigentümer der beteiligten Grundstücke und
alle Anrainer geladen sind, werden die
amtlichen Unterlagen erläutert und bewertet. Auf Basis der
technischen Unterlagen und der Aussagen der Grundeigentümer wird der
Grenzverlauf festgelegt und in der Natur
mit Grenzmarken gekennzeichnet.
Abschluss der Grenzverhandlung bildet die Niederschrift, das Grenzprotokoll und die Unterfertigung der Zustimmungserklärung durch alle Anrainer! Die
Grundgrenzen werden in der Natur eingemessen und an das amtliche Festpunktfeld angeschlossen.
Dadurch ist die Lage der
Grenzpunkte jederzeit zentimetergenau rekonstruierbar.
- Ausarbeitung Vermessungsurkunde
Wir erstellen die Vermessungsurkunde
nach den Vorgaben des Vermessungsgesetzes und der Vermessungsverordnung! Über die Basisanforderungen hinaus bieten wir die
Einarbeitung von zusätzlichen Inhalten (z.B. Höhenangaben) für Planungszwecke.
- Behördliche Einreichung (Vermessungsamt, Baubehörde)
Der Lageplan wird gemeinsam mit einem
Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster und den
Zustimmungserklärungen aller Grundstückseigentümer beim Vermessungsamt eingereicht.
Das Vermessungsamt stellt allen beteiligten Eigentümern den Bescheid über die Umwandlung in den Grenzkataster zu.
Ab diesem Zeitpunkt besteht für den Eigentümer die
volle Rechtssicherheit des Grenzkatasters.
- Ansuchen um Baubewilligung
Bei
Ansuchen um Baubewilligung wird der Lageplan der Baubehörde übermittelt. Damit ist der volle
Nachweis über die rechtlich gesicherten Eigentumsgrenzen gegeben.