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Baulandumlegung - So wird ungenutztes Bauland zugänglich

Wenn in einer erstklassigen Lage größere Flächen unbebaut bleiben, gibt es oft einen einfachen Grund. Bestens für Haus- und Wohnbau geeignete Grundstücke gehören mehreren Eigentümern. Während alle bis auf Einen einer Parzellierung zustimmen würden, liegt bereits gewidmetes Bauland jahrelang brach, weil ein einziger Eigentümer die Erschließung verhindert.

Wir bei Vermessung Schubert bieten wir in Kooperation mit den Gemeinden betroffenen Grundeigentümern eine sorgfältige Analyse der Sachlage, umfassende Beratung zu den rechtlichen Bedingungen und maßgeschneiderte Lösungskonzepte. Hier erfahren Sie mehr über eine der Möglichkeiten, wie wir bei der Projektumsetzung unterstützen können.

Am Boden stehende Spielfiguren aus Holz, links stehen viele einer einzigen auf der rechten Seite gegenüber

Das Baulandumlegungsverfahren schafft neue Chancen

Bleibt ungenutztes Bauland wegen fehlender Bereitschaft einzelner Eigentümer unerschlossen, ermöglicht das Baulandumlegungsverfahren die Schaffung von Bauplätzen. Dieses Verfahren ist im NÖ Raumordnungsgesetz geregelt und kann zum Einsatz kommen, wenn für mindestens 75 % der gewidmeten Baulandfläche Interesse an einer Parzellierung besteht.

Landschaftsbil einer brach liegenden Ackerfläche bei klarem Himmel, links ist der Waldrand zu sehen

Wir arbeiten eng mit den Gemeinden zusammen und beraten Sie zu den rechtlichen Bedingungen. Wir begleiten Sie durch den Prozess zur Umsetzung des Baulandumlegungsverfahren und unterstützen Sie so bei der Verwirklichung Ihres Projekts.

Beratung anfordern
Eine Mann mit getrimmtem Bart und Brille sitzt in einem Büro am PC und telefoniert

Was genau bedeutet „Baulandumlegung“?

Die Baulandumlegung bezeichnet die Umstrukturierung der Grundstücksgrenzen innerhalb eines zusammenhängenden Baulandgebiets, das aus mehreren Grundstücken besteht - mit dem Ziel, ungenutzte Flächen effizient zu nutzen. 

Die Baulandumlegung ist ein effektives Instrument, das mehrere Vorteile bietet:

  • Die Baulandumlegung erfordert die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Grundeigentümer. Dies gewährleistet, dass die Interessen der Mehrheit gewahrt bleiben.
  • Das Verfahren kann auch gegen den Willen einer qualifizierten Minderheit der Grundeigentümer durchgesetzt werden. Dies ermöglicht Gemeinden, notwendige Entwicklungen voranzutreiben, selbst wenn einzelne Eigentümer nicht zustimmen.
  • Durch die Baulandumlegung kann eine Mehrheit nicht mehr durch das Veto einer Minderheit blockiert werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Baulandumlegung keine Enteignung darstellt. Das Grundeigentum wird nicht aufgehoben, sondern lediglich anders verteilt, um eine bessere Nutzung der Flächen zu ermöglichen.

Baulandpotenziale entfalten: Lösungen für ungenutzte Grundstücke

Das Bauland-Umlegungsverfahren schafft eine Win-Win-Situation für Grundeigentümer und Gemeinden. Es ermöglicht die effiziente Nutzung von Flächen, die sonst ungenutzt bleiben würden und trägt nicht zuletzt zur Ortsbildverschönerung bei.

Bei Schubert Vermessung unterstützen wir Sie, das Potenzial Ihrer Flächen zu erkennen und nutzbar zu machen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich der Grundstücksvermessung und innovativen Lösungen zur Baulandaktivierung zu erfahren!

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