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Grundstücksvermessung: Präzise und Umfassend

Sie möchten ein Grundstück für den Hausbau erwerben oder eine Grundstücksteilung vornehmen? Die Grenzen Ihres Grundstückes sind unklar oder es sind Grenzsteine verloren gegangen? In diesem Fall sollte eine Vermessung auf jeden Fall erfolgen!

Wir von Vermessung Schubert bieten umfassende und präzise Dienstleistungen im Bereich der Grundstücksvermessung an. Dabei setzen wir auf modernste Vermessungstechniken, um genaue und zuverlässige Ergebnisse zu garantieren und Ihre Grundgrenzen für die nächsten Generationen zu sichern!

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Eine männliche Person bedient auf einem Parkplatz ein auf gelbem Stativ montiertes Vermessungsgerät.

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Erstberatung und Bedarfsanalyse

Wir beginnen mit einer persönlichen Beratung und klären über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten auf, um Ihr Anliegen optimal umzusetzen.

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Erhebung und Vermessung vor Ort

Wir erheben alle notwendigen Unterlagen beim Vermessungsamt und bei der Baubehörde. Anschließend erfolgt die präzise Vermessung Ihres Grundstücks. Im Falle einer erforderlichen Grenzverhandlung werden die Grenzen gemeinsam mit Ihnen und Ihren Nachbarn vor Ort festgelegt.

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Auswertung und Erstellung von Vermessungsplänen

Die gesammelten Daten werden sorgfältig analysiert, und auf dieser Basis erstellen wir detaillierte Vermessungspläne, die eine klare Übersicht über Ihr Grundstück bieten. 

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Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten

Wir übernehmen für Sie die Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden (Vermessungsamt, Baubehörde, ect.) und unterstützen Sie bei allen administrativen Prozessen. 

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Übergabe der fertigen Unterlagen

Abschließend erhalten Sie von uns alle Pläne und behördlichen Unterlagen, die Sie für die grundbücherliche Durchführung bei Ihrem Notar oder Rechtsanwalt benötigen.

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Wir sind seit über 125 Jahren in allen Bereichen der Vermessung zu Hause und legen für Sie nicht nur Grundstücksgrenzen fest. Kontaktieren Sie uns noch heute!

Lageplan zur Umwandlung in den Grenzkataster

Der Lageplan ist eine Vermessungsurkunde. Wenn eine Liegenschaft noch nicht oder nur teilweise vermessen ist, schafft der Lageplan die rechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der Grenzen und schützt so vor Grenzstreitigkeiten oder Ersitzungen von Grundstücksteilen.

Ein Lageplan zur Umwandlung des Grundstückes in den Grenzkataster bildet die Grundlage für rechtlich gesicherte Grundstücksgrenzen!

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Ein Mann in Warnweste bedient lächelnd ein Vermessungsgerät, neben ihm steht sein Kollege

Feststellung komplizierter Grenzverläufe im verbauten Gebiet


Gerade in dicht bebauten Gebieten (z.B. Innenstadt) ist die rechtliche Sicherung von Grundgrenzen aufgrund der hohen Grundstückswerte von großer Bedeutung. Hier gestaltet sich die Festlegung der Grenzen mit üblichen Vermessungsmethoden jedoch häufig schwierig. Oft ragen schiefliegende Außenwände oder Keller über die in alten Plänen dokumentierten Grenzen.

In diesen Fällen setzen wir auf modernste Laserscanning-Technologien, um die betroffenen Grundstücke mit höchster Präzision zu vermessen und die Grenzverläufe festzulegen.

Nahaufnahme eines sehr fortschrittich aussehenden Vermessungsgerätes mit weißem Gehäuse

Lage- und Höhenplan

Eine Lage- und Höhenaufnahme ist die Basis für die Erstellung von ersten Vorentwürfen bei Bauprojekten sowie gesetzliche Grundlage nach den Bestimmungen der NÖ-Bauordnung für Neu-, Zu- und Umbau.

Dazu vermessen wir das Gelände und nehmen die tatsächlichen Verhältnisse sowie die Lage von Leitungseinbauten auf. Es folgt die numerische Auswertung und übersichtliche Darstellung in digitalen Plänen.
Ein Schreibtisch mit 2 Monitoren, die einen detaillierten Plan zeigen, Maus und Tastatur werden bedient

Grundstücksteilung

Die Ausarbeitung der Teilungsurkunde erfolgt entsprechend den aktuellen rechtlichen Grundlagen  (Vermessungsverordnung, Ziviltechnikergesetz und den länderweise föderal geregelten Bauordnungen).

Die Grenzpunkte werden in der Natur abgesteckt und mit Grenzmarken oder Grenzsteinen gekennzeichnet. Unser Service beinhaltet auch die Vobereitung und Einreichung aller Schriftstücke bei den zuständigen Stellen (Baubehörde, Vermessungsamt, Notar- oder Rechtsanwaltskanzlei).

Ein Teilungsplan ist zu erstellen, wenn
  • Sie eine Liegenschaft aufschließen, baureif machen oder teilen wollen
  • sich Grundstücksgrenzen durch Errichtung einer Weg- oder Wasseranlage verändert haben
  • Sie eine verwinkelte Grenze zu Ihrem Nachbargrundstück begradigen wollen
Kontakt: Teilungsplan erstellen
Ein Ausschnitt eines Vermessungsplans. Der Plan ist mit rot gefärbten Korrekturen versehen.

Grundstücksvermessung und Bauplatzschaffung

Die Erschließung großer Siedlungsgebiete erfordert Erfahrung, um Grundstücke optimal zu nutzen und Bauparzellen zu planen. Grundlage dafür sind Lage- und Höhenaufnahmen durch Geländevermessung und die Erfassung von Leitungen, gefolgt von numerischer Auswertung und Darstellung in digitalen Plänen.

Erschließungskonzept und Entwurf

Auf Basis der Grundlagen arbeiten wir in Absprache mit dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden die ersten Vorentwurfsvarianten aus. Ein enger Kontakt zu Raumplanung und Gemeinde ist - gemeinsam mit unseren Ideen - oft der Schlüssel zum Erfolg.

Detailkonzept und Präsentation

Nach Einigung auf ein Grundkonzept entwickeln wir den Detailentwurf, präsentieren ihn mit Grafiken und Daten allen Eigentümern und Behörden und sichern die Zustimmung schriftlich, um Missverständnisse und Verzögerungen zu vermeiden.

Vorteile eines Schubert Parzellierungskonzeptes:

  • Als Grundeigentümer entdecken Sie, was wirklich in Ihrem Grundstück steckt und nutzen es optimal aus.
  • Als Gemeindevertreter können Sie rascher auf Anfragen von Firmen und Privaten reagieren.
  • Als Immobilenmakler können Sie den wahren Wert des Grundstückes leichter erkennen und dieses wertoptimiert auf dem Markt plazieren.
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Eine weite Landschaft mit Feldern und Bergen am Horizont. Links vorne im Bild steht ein Vermessungsgerät.

Spezialgebiet: Wald- und Forstvermessung

Wie bieten kostenoptimale Vermessungen nach Forst- und Jagdrechtlichen Vorgaben. Die Vermessung von Waldgrenzen ist sehr zeit- und ressourcenintensiv und muss deshalb nach  ganz klar definierten Abläufen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen!


Exakt vermessene Waldgrenzen nach den Vorgaben des Vermessungsgesetzes und der Vermessungsverordnung bringen folgende Vorteile für jeden Waldbesitzer:
  • Rechtlich gesicherte Grundgrenzen für Generationen
  • Gemeinsame Festlegung der Grenzen mit den Grundanrainern (Zustimmungserklärung und Grenzprotokoll)
  • Öffentliche Vermessungsurkunde dokumentiert die Grundgrenzen (Anmerkung: unterliegen damit dem öffentlichen Glauben!)
  • Rekonstruktion verloren gegangener Grenzpunkte ist jederzeit möglich.
  • Umwandlung in den Grenzkataster (keine Ersitzung von Grundstücksteilen mehr möglich!)
  • Exakte Übereinstimmung der Flächen im Grundbuch mit den Flächen in der Natur (Stichwort: Förderungen!)
Kontakt: Waldvermessung

Oft gestellte Fragen zur Vermessung

Ihre Fragen beantworten wir natürlich am Liebsten persönlich! Für den Fall, dass Ihnen aber vielleicht des Nächtens oder am Wochenende erste Fragen unter den Nägeln brennen, haben wir hier einige Antworten:
Eine Vermessung ist eine individuelle Dienstleistung an einem Grundstück oder Objekt. So individuell die Leistung, so individuell sind auch die Kosten. Wenn Sie uns die Daten Ihres Grundstückes (entweder Adresse oder Grundstücksnummer mit Einlagezahl und Katastralgemeinde) bekanntgeben, erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Hier verhält es sich ähnlich, wie mit den Kosten und ist sehr von der Grundstücksgröße, den Geländeverhältnissen bzw. der Lage des Grundstückes abhängig. Für einen durchschnittlichen Bauplatz (rund 500 bis 800 m²) muss man von der Vermessung in der Natur bis zur fertigen Planerstellung ungefähr eine Woche ab Beauftragung rechnen. Dazu kommen noch eventuelle Behördenverfahren, bei denen wir Sie gerne unterstützen.
Um ein Grundstück vermessen zu können, brauchen wir Name, Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers und des/der Grundstückseigentümer/s, sowie die genaue Bezeichnung des zu vermessenden Grundstücks (Grundstücksnummer mit Einlagezahl und Katastralgemeinde bzw. die Grundstücksadresse).
Gerne übernehmen wir auch Ihre Behördenwege im Zusammenhang mit Teilungen, Bauplatzschaffungen und mit dem Vermessungsamt. Da wir mehrmals in der Woche mit den Behörden im Kontakt sind, ist es auch sinnvoll, wenn wir dies in Ihrer Vollmacht erledigen. Bis zur Bescheiderstellung durch die Behörde muss man mit ca. 4 bis 8 Wochen (abhängig von der Komplexität des einzelnen Falles) rechnen.
Für die Vermessung muss die Betretbarkeit des Grundstückes gewährleistet sein. Eine Anwesenheit des/der Eigentümer/s ist nicht unbedingt erforderlich. Ist eine abschließende Grenzverhandlung notwendig, so sollten alle Eigentümer und Anrainer anwesend sein oder sich zumindest vertreten lassen. Es geht hier um Grund und Boden, eines der wenigen Güter, die sich nicht vermehren lassen!

Unser Schubert-Service

Wir sind in allen Bereichen der Vermessung zu Hause und und schaffen dadurch messbaren Mehrwert für unsere Kunden. Kompetenz und persönliche Beratung sind unser Maßstab - wir bieten ein Komplettservice!
 
Wir kennen den Raum und schaffen Orientierung und Sicherheit für die Zukunft! 

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