Grenzkataster - Rechtlich gesicherte Grundgrenzen
Und was ist mit dem Grundsteuerkataster?
Der Grundsteuerkataster wurde im 19. Jahrhundert aus steuerlichen Gründen eingeführt. Aufgrund der damals eingeschränkten technischen Möglichkeiten kam es teils zu starken Abweichungen.
Seither wurden zwar viele Grundstücke neu vermessen, dennoch entsprechen sie oft nicht den heute geltenden Genauigkeitsanforderungen. Im Laufe vieler Jahre fanden zahlreiche unbemerkte Grenzveränderungen statt, die nicht in den amtlichen Plänen aktualisiert wurden.
Grundstücke im Grundsteuerkataster genießen daher keine Rechtssicherheit.
Rechtsverbindlichkeit schafft nur eine Umwandlung von Grundstücken aus dem Grundsteuerkataster in den Grenzkataster.
Wann Sie Grundgrenzen rechtlich sichern sollten
Nur ein kleiner Teil der österreichischen Grundstücke ist im Grenzkataster einverleibt und somit auch rechtlich gesichert. Bei geplanten Neu-, Zu- und Umbauprojekten ist in Niederösterreich für die baubehördliche Bewilligung die Umwandlung des betroffenen Grundstückes in den Grenzkataster erforderlich. So ist es in der NÖ-Bauordnung festgehalten. Doch es gibt noch weitere Gründe, die für die rechtliche Absicherung Ihrer Grundstücksgrenzen sprechen:
Unsicherheiten beim Grenzverlauf erhöhen das Konfliktpotenzial mit den Nachbarn. Eine gemeinsame Begehung und rechtliche Festlegung der Grenzen mit einem Zivilgeometer schaffen Klarheit.
Wenn nur alte Pläne vom Grundstück vorhanden sind und die eingezeichneten Grenzen nicht mit denen in der Natur übereinstimmen, kann es schon passieren, dass sich ein Nachbar im guten Glauben Grundstücksteile durch Ersitzung aneignet.
Eine genaue Vermessung Ihres Grundstückes und die anschließende Umwandlung in den Grenzkataster sichert Ihre Grenzen und verhindert Ersitzung Ihres Eigentums.
Von einander abweichende Meinungen zum Grenzverlauf belasten das Nachbarschaftsverhältnis und führen nicht selten zu jahrelang andauernden Streitigkeiten, die die Wohnqualität massiv beeinträchtigen. Eine gemeinsame Grenzfindung mit dem Nachbarn und rechtssichere Dokumentation kann die Situation sehr wahrscheinlich entschärfen.
Ablauf zur Sicherung Ihrer Grundgrenzen
- Erstberatung: Zuerst erfolgt eine umfassende Beratung sowie die Klärung der aktuellen Situation vor Ort, um den Arbeitsumfang festzulegen und Ihnen ein passendes Angebot zu erstellen.
- Erhebungen und Vorbereitung zur Grenzverhandlung: Wir erheben detailliert die Entstehungsgeschichte der beteiligten Grundstücke bei den Behörden sowie im hausinternen Archiv und laden die betroffenen Nachbarn (Anrainer) zum - mit Ihnen vereinbarten - Termin für die Grenzverhandlung ein.
- Vermessung und Grenzverhandlung: Anschließend erfolgt die Vermessung und Markierung der vermessenen Grenzpunkte. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Grenzverhandlung begehen wir mit Ihnen und den betroffenen Nachbarn den Grenzverlauf und protokollieren das Ergebnis der Verhandlung.
- Erstellung und Einreichung der Vermessungsurkunde: Auf Basis der Vermessung sowie der abgeschlossenen Grenzverhandlung erstellen wir eine Vermessungsurkunde, in der alle Grenzen klar und eindeutig eingezeichnet sind. Als zusätzlichen Service übernehmen wir für Sie gerne auch die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden (Vermessungsamt und Baubehörde).
- Übergabe der Dokumente: Abschließend erhalten Sie von uns alle Unterlagen (Vermessungsurkunde, Bescheide) als Nachweis der rechtlich gesicherten Grundgrenzen.