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Vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster

Bei Vermessung Schubert bieten wir umfassende Dienstleistung zur Umwandlung von Grundstücken im Grundsteuerkataster in den rechtlich gesicherten Grenzkataster. Unser Ziel ist es, Ihnen eine präzise und zuverlässige Vermessungsurkunde zu liefern und Ihre Grundstücksgrenzen für alle Zeiten zu sichern.

Nahansicht eines Tisches mit Tablet und Plan, 2 Personen beraten sich

Grundsteuerkataster und Grenzkataster

Der Grundsteuerkataster entstand im 19. Jahrhundert mit den damaligen technischen Möglichkeiten. Seither wurden zwar viele Grundstücke neu vermessen, dennoch entsprechen sie oft nicht den heute geltenden Genauigkeitsanforderungen. Im Laufe vieler Jahre fanden zahlreiche unbemerkte Grenzveränderungen statt, die nicht in den amtlichen Plänen aktualisiert wurden.

Grundstücke im Grundsteuerkataster genießen daher keine Rechtssicherheit.

Rechtliche Sicherheit von Grundgrenzen schafft nur eine Umwandlung von Grundstücken aus dem Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. Der Grenzkataster bildet außerdem gemeinsam mit der Höhenvermessung für die Festlegung des Bezugsniveaus die gesetzliche Grundlage nach den Bestimmungen der NÖ-Bauordnung für Neu-, Zu- und Umbau.

 

ein alter Vermessungsplan aus dem 19. Jahrhundert, das Papier ist bereits vergilbt

Wann Grundgrenzen rechtlich sichern?

Es gibt viele Gründe, die für die rechtliche Absicherung Ihrer Grundstücksgrenzen sprechen:

  • Bau-Bewilligung für geplantes Neu-, Zu- und Umbauprojekt (NÖ-Bauordnung)
  • Es sind Grenzmarkierungen verloren gegangen oder weichen von den vorhandenen Plänen ab
  • Sie möchten Ihren Grund vor Ersitzungen schützen
  • Sie möchten ein Grundstück erwerben, welches noch nicht oder nur teilweise vermessen wurde
  • Grenzstreitigkeiten mit dem Nachbarn

Einer der genannten Punkte trifft auf Sie zu? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung!

Unverbindlich kontaktieren

So sichern wir Ihre Grundgrenzen

1

Erstberatung

Zu Beginn erfolgt eine gründliche Beratung sowie die Klärung der aktuellen Situation, um den Arbeitsumfang festzulegen und Ihnen ein passendes Angebot zu erstellen.

2

Erhebungen und Vorbereitung

Wir erheben die Entstehungsgeschichte der beteiligten Grundstücke bei den Behörden und im hausinternen Archiv und laden die Eigentümer der Nachbargrundstücke zur Grenzverhandlung ein.

3

Vermessung und Grenzverhandlung

Anschließend erfolgt die Vermessung und Markierung der vermessenen Grenzpunkte. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Grenzverhandlung begehen wir mit Ihnen und den betroffenen Nachbarn die Grenze und protokollieren das Ergebnis der Verhandlung.

4

Planerstellung und Einreichung

Auf Basis der Vermessung sowie der Grenzverhandlung erstellen wir eine detaillierte Vermessungsurkunde, in der alle Grenzen klar und eindeutig sind. Als zusätzlichen Service übernehmen wir für Sie gerne auch die Einreichung aller Unterlagen bei den zuständigen Behörden (Vermessungsamt, Baubehörde).

5

Übergabe der Dokumente

Abschließend erhalten Sie von uns alle Unterlagen (Vermessungsurkunde, Bescheide) als Nachweis der rechtlich gesicherten Grundgrenzen.

Vermessung Schubert sichert Ihre Grenzen für alle Zeiten

Bei Vermessung Schubert legen wir großen Wert auf Genauigkeit und Zuverlässigkeit bei der Umwandlung Ihres Grundstückes vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster und der damit rechtlichen Festlegung Ihrer Grundgrenzen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen in diesem Bereich zu erfahren und die Grenzen Ihres Grundstückes auch für die nächsten Generationen abzusichern.
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